1
Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung und Analyse der Rahmenbedingungen wie Bedarf, Standort und Rahmenbedingungen als Basis für die weitere Planung. Dabei werden gemeinsam mit dem Bauherrn die Ziele definiert und erste Lösungsansätze auf ihre grundsätzliche Machbarkeit geprüft.
2
Vorplanung
Erarbeitung eines Planungskonzepts mit ersten Lösungsvorschlägen und einer Kostenschätzung, das die wesentlichen Gestaltungs-, Funktions- und Konstruktionsideen für das Bauvorhaben aufzeigt. In dieser Phase werden Varianten untersucht und mit dem Bauherrn abgestimmt, um eine tragfähige Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
3
Entwurfsplanung
Ausarbeitung des Konzepts zu einer detaillierten Entwurfslösung inklusive Kostenberechnung, in der Gestaltung, Konstruktion und technische Ausstattung des Gebäudes konkretisiert werden. Das Ergebnis bildet die verbindliche Planungsgrundlage für alle weiteren Leistungsphasen.
4
Genehmigungsplanung
Erstellung und Einreichung der Unterlagen für die öffentlich-rechtliche Genehmigung des Bauvorhabens bei den zuständigen Behörden. Der Architekt begleitet das Genehmigungsverfahren und nimmt notwendige Anpassungen aufgrund behördlicher Auflagen vor.
5
Ausführungsplanung
Detaillierte, baureife Planung als Grundlage für die praktische Umsetzung auf der Baustelle, mit allen erforderlichen Zeichnungen, Details und technischen Angaben. Sie dient den ausführenden Firmen als verbindliche Arbeitsgrundlage für eine reibungslose Bauausführung.
6
Vergabe
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Ausschreibung sowie Mitwirkung bei der Auftragsvergabe an die ausführenden Firmen, einschließlich Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Einholung von Angeboten. Der Architekt prüft die Angebote, berät bei der Vergabeentscheidung und wirkt bei den Vertragsverhandlungen mit.
7
Bauleitung
Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung, um Qualität, Termine und Kosten während der Bauphase sicherzustellen. Dazu gehören auch die Koordination der beteiligten Gewerke sowie die Abnahme der Bauleistungen.
8
Objektbetreuung
Betreuung des Bauwerks nach Fertigstellung, unter anderem durch Mängelfeststellung innerhalb der Verjährungsfristen sowie Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber ausführenden Firmen. Diese Phase sorgt dafür, dass auch nach Übergabe des Gebäudes eine fachkundige Begleitung gewährleistet ist.